Aktien, Fonds, Optionsscheine, Währungen

Börse aktuell

April 21st, 2008 at 12:53

BMW Festgeld bietet 4,1 % Zinsen

Wer für seine Geldanlage hohen Wert auf Sicherheit legt, ist mit einer Festgeldanlage stets gut bedient. Gerade in Zeiten wo Botschaftaften wie Immobilienkrise oder Bankpleiten Schlagzeilen machen, sollte der Anleger sorgsam sein Geld anlegen

Die BMW Bank bietet derzeitig für das Ersparte eine lukrative Verzinsung. So werden fürs Festgeld immerhin bis zu 4,1% p.a. Zinsen gezahlt. Die Zinssätze sind garantiert für die gedsammte Anlagedauer. Für also beim Sparstrumpf etwas überig hat, sollte sich durchaus einmal bei der BMW Bank informieren.
 
Alle Features im Überblick

  • Top Verzinsung bis zu 4,1% p.a.  
  • Anlage nach Wunsch 
  • Automatische Verlängerung 
  • Kostenlose Kontoführung
  • Gebührenfreies Konto und Kontoauszüge
  • Beträge ab 5.000,00 Euro, Laufzeiten zwischen 1 und 36 Monaten
  • Hohe Sicherheit 
  • einfach abzuschließen
  • Rückzahlung nur auf ein festgelegtes Transaktionskonto

Das Festgeldkonto lässt sich direkt online eröffnen

  • Sie füllen das Antragsformular bequem in fünf Schritten online aus. Dauer: ca. 5 Minuten.
  • Sie drucken das Formular und den Freistellungsauftrag samt PostIdent- Coupon aus. Mit dem PostIdent-Verfahren können Sie sich bequem in jeder Filiale der Deutsche Post AG legitimieren.
  • Begeben Sie sich mit den Antragsunterlagen und einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in eine Filiale der Deutschen Post AG. Von dort gehen Ihre Unterlagen direkt an die BMW Bank.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sind Transaktionen nur auf Ihr Referenzkonto oder auf eines Ihrer anderen BMW Bank Konten möglich. Transaktionen auf Fremdkonten sind nicht möglich.

Sonderbedingungen BMW Festgeld

1. Festgeldeinlage
Nach Eingang des vereinbarten Anlagebetrages erhält der Kontoinhaber eine Bestätigung über die Einzahlung und die Vertragsdaten wie Laufzeit und Zinssatz zum Zeitpunkt des Geldeingangs. Mit dieser Bestätigung ist der Kontovertrag ab geschlossen.

2. Verfügung
Verfügungen über den Anlagebetrag auf dem Sparkonto online sind während der Ver tragslaufzeit nicht möglich. Für Scheckgutschriften gilt, dass der Geldeingang so lange vorbehalten ist, bis die tatsächliche Belastung auf dem Konto des Scheckausstellers erfolgt ist. Verfügungen über das Vorbehaltsguthaben sind nicht möglich. Bei Einzahlungen in Form von Lastschrifteinzügen hat der Zahlungspflichtige eine Einwendungsfrist von 6 Wochen. Ver fügungen über den Einzugsbetrag sind innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich. Dies ist bei Abschluss eines Festgeldes mit einer Laufzeit unter sechs Wochen zu beachten.

3. Kündigung
Eine Kündigung des Kontovertrages ist während der Laufzeit ausgeschlossen.

4. Festgeld Zinsen
Die Verzinsung ist für die gesamte Laufzeit fest und garantiert. Der maßgebliche Zinssatz ergibt sich aus der Bestätigung gegenüber dem Kontoinhaber über die Einzahlung des vereinbarten Anlagebetrags gemäß Ziffer 1, die den aktuellen Zinssatz am Tag des Eingangs der Einzahlung ausweist. Festgeld Zinsen werden grundsätzlich zum Fälligkeitstermin ermittelt und dem Konto gutgeschrieben. Bei Festgeldanlagen mit Laufzeiten über zwölf Monaten erfolgt die Zinszahlung jeweils zum Ende eines Laufzeitjahres zu Gunsten des Transaktionskontos.

5. Fälligkeit
Erhält die BMW Bank bis zu drei Arbeitstage vor Laufzeit ende keinen anderen Auftrag, wird das BMW Festgeld zu dem dann jeweils gültigen Zinssatz mit der ursprünglichen Laufzeit verlängert. Hierüber erhält der Kontoinhaber jeweils eine Prolongationsbestätigung. Sofern vom Kunden keine andere Weisung vorliegt, werden bei Prolongationen von Festgeldern mit der Laufzeit bis zu zwölf Monaten die kompletten Festgeld Zinsen wieder mit angelegt. Bei Festgeldern mit einer Laufzeit über zwölf Monaten werden bei Prolongation, so fern nichts anderes vereinbart ist, lediglich die Zinsen seit dem letzten Zinszahlungstermin bis zur Fälligkeit mit prolongiert.

6. Rechnungsabschluss
Die BMW Bank erteilt jeweils bei Fälligkeit einen Kontoaus zug, der als Rechnungsabschluss dient. Die Rechtswirkung eines Rechnungsabschlusses sowie die Pflicht, dessen Inhalt zu prüfen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben, sind in Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BMW Bank geregelt.

7.1 Gesamtschuldnerische Haftung
Für Verbindlichkeiten aus Gemeinschaftskonten haften die Kontoinhaber als Gesamtschuldner, d. h., die Bank kann von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfüllung sämtlicher An sprüche fordern.

7.2 Einzelverfügungsberechtigung
Gemeinschaftskonten bei der BMW Bank werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, als Oder-Konten geführt. D. h., jeder Kontoinhaber darf über die Konten ohne Mitwirkung des/der anderen Kontoinhaber(s) verfügen und zu Lasten der Konten alle mit der Kontoführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen. Dies gilt insbesondere auch für die Mitteilung eines neuen Transaktionskontos (Gutschrifts kontos) an die BMW Bank. Jeder Kontoinhaber ist allein berechtigt, zum Zwecke der Geldanlage weitere Ein lagenkonten mit Einzelverfügungsberechtigung für jeden Kontomitinhaber zu eröffnen. Die BMW Bank wird alle Konto mitinhaber darüber unterrichten. Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Der Widerruf der Vollmacht durch einen der Kontoinhaber führt zum Erlöschen der Vollmacht. Über einen Widerruf ist die Bank unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

7.2.1 Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung
Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers jederzeit – mit Wirkung für die Zukunft – der Bank gegenüber widerrufen. Über den Wider ruf ist die Bank unverzüglich schriftlich zu unterrichten. So dann können alle Kontoinhaber nur noch gemeinsam über die Konten verfügen.

7.2.2 Regelung für den Todesfall eines Kontoinhabers
Nach dem Tode eines Kontoinhabers bleiben die Befugnisse des/der anderen Kontoinhaber(s) unverändert bestehen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben ge mein schaftlich wahrgenommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung steht jedoch jedem Erben allein zu. Widerruft ein Miterbe, bedarf jede Verfügung seiner Zustimmung. Widerrufen sämtliche Miterben die Einzelver fügungsberechtigung eines Kontoinhabers, so können sämtliche Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich mit sämtlichen Miterben verfügen.

Stand: 02/2007 hier zum ausdrucken

Tags: aktuelle, Festgeld, Zinsen, Vergleich, Konditionen, 3, 6, 9, 12, Monate, hohe, Zinssätze, Festgeldvergleich, Konto, online, eröffnen, Bank, Sparzinsen, kostenloses, Sparkonto, Zins, Bankenvergleich

Kommentare sind geschlossen.