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Geldanlage in Garantiefonds
Eine Variante der Rentenfonds und Geldmarktfonds sind Investmentfonds, die dem ausgeprägten Sicherheitsbedürfnis deutscher Anleger entgegenkommen sollen, in dem Sie ihre Fonds mit einer zusätzlichen Garantie versehen. Die meisten dieser Garantiefonds kommen aus Luxemburg. Denn das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen erlaubt es deutschen Fonds nicht, eine Garantie auszusprechen. Aus gutem Grund, wie auch Fondsexperten einräumen, die in der Garantie nichts anderes wie einen Werbegag sehen. Denn keine Fondsgesellschaft wird ein Anlageziel oder Ergebnis garantieren, das der Fonds völlig Problemlos erreichen kann. Anleger sollten daher vor dem Fonds kaufen sehr genau prüfen, ob ihnen ein Garantiefonds wirklich Vorteile bringt. Oft geht die Garantie zu Lasten der Rendite oder täuscht dem Anleger gar mehr Sicherheit vor, als tatsächlich geboten wird.

Garantiefonds gibt es in mehreren Varianten
Garantiefonds mit einem Mindestrücknahmepreis sind Investmentfonds, die ihren Anlegern einen bestimmten Mindestrücknahmepreis zu einem fixen Termin verbindlich zusichern. Meist handelt es sich um geldmarktnahe Fonds. Neuerdings werden auch Rentenfonds, Indexfonds oder Aktienfonds mit Garantie angeboten. Die Garantie wird oft nur für das laufende Geschäftsjahr oder eine begrenzte Zeit ausgesprochen. Vorteil für den Anleger: Aus dem garantierten Rücknahmepreis und dem aktuellen Ausgabepreis des Fonds lässt sich eine Mindestrendite der Anlage exakt errechnen. Der Nachteil: Geldmarktfonds, die ohnehin schon risikoarm sind, ist die Garantie im Grunde nutzlos. Die Gesellschaft wird ohnehin nur das Ergebnisse garantieren, das mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwirtschaftet werden kann. Bei risikoreicheren Fondsvariante kosten Garantie dagegen Geld in Form von eventueller Kurssicherungskosten. Spitzenrenditen können Anleger von dieser Fondsvariante aber nicht erwarten.

 

Garantie auf den Ausschüttungsbetrag
Fonds mit garantierter Ausschüttung versprechen eine feste Mindestausschüttung, deren Höhe von zeit zu Zeit der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt angepasst werden kann. Die Garantievariante mag Anlegern entgegenkommen, die Wert auf hohe laufende Einnahmen legen. Ausschüttungsgarantien täuschen allerdings mehr Sicherheit vor, als sie tatsächlich bieten.

Denn die Wertentwicklung des Fonds setzt sich aus Ausschüttung plus Kursentwicklung des Fondsvermögens zusammen. Ist die garantierte Ausschüttung höher als die Einnahmen, die der Fonds tatsächlich erwirtschaftet, muss dieser das Vermögen angreifen, um die garantierte Ausschüttung zu zahlen. Die Folge: Das Vermögen sinkt und mit ihm der Anteilspreis. Anleger können also trotz Ausschüttungsgarantie Verluste erleiden.

Fonds mit Garantie auf Kapitalerhalt
Bei dieser Spielart von Garantiefonds sichert die Fondsgesellschaft dem Anlegern zu, den Wert des eingesetzten Kapitals ( nach Abzug des Ausgabeaufschlags ) nominal ( ohne Berücksichtigung von Inflation oder Steuern ) zu erhalten. Um das Ziel zu erreichen, wird ein Großteil des Fondsvermögens als Absicherungskapital in risikoarmen festverzinslichen Wertpapieren angelegt. Zum Garantiezeitpunkt soll dieses Sicherheitspolster samt Zinsen und Zinseszins ausreichen, um den Kapitaleinsatz zu decken. Ein kleinerer Teil des Fondsvermögens wird spekulativ angelegt, beispielsweise in Optionsscheine, Optionen, Terminkontrakte oder Aktien. Die Spekulationsgewinne werden dem Fondsvermögen gutgeschrieben. Erwirtschaftet der Fonds mit dem spekulativen Teil des Vermögens dagegen einen Totalverlust, erhält der Anleger wenigstens noch seinen Kapitaleinsatz zurück. Sein Risiko: Ihm entgehen die Zinseinnahmen, die er bei anderer Anlage erzielt hätte. Außerdem verlangen diese Fonds relativ hohe Gebühren. Hinzu kommt, dass auch der Fiskus seinen Teil beansprucht. Denn die Erträge des risikoarmen Geldes sind auf jedenfall steuerpflichtig auch wenn aus Sicht des Anlegers vielleicht nur der Kapitaleinsatz zurückfließt. Für Steuersparer sind diese Garantiefonds daher nicht geeignet.

Risikohinweis / Haftungsausschluss
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