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Ausgabe und Handel
Die Erstausgabe oder Emission von Anleihen erfolgt grundsätzlich über die Banken, wobei den Emittenten verschiedene Wege offen stehen. Großbanken mit weit verzweigtem Filialnetz bevorzugen Emissionen. Dabei wird die neue Anleihe ohne Zwischenschaltung weiterer Anbieter an den eigenen Bankschaltern zum Kauf angeboten.

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Emissionskonsortium
Da nur wenige Kreditinstitute ein so weitreichendes Filialnetz haben, um großvolumige Anleihen ( üblich sind Emissionen mit Gesamtumfang von 500000 Euro bis zu mehreren Milliarden Euro ) klein gestückelt allein bei ihrer Kundschaft unterbringen zu können, schalten die meisten Emittenten zur Ausgabe ihrer Anleihen ein Emissionskonsortium ein. Das ist ein Zusammenschluss mehrerer Banken, die sich verpflichten, jeweils einen Teilbetrag der Anleihe zu übernehmen und ihren Kunden zum Kauf anbieten. Diese Tätigkeit lassen die Banken vergüten, wobei die Vergütung je nach Konsortialvertrag entweder dem Emittenten in Rechnung stellen oder dem Käufer einen höheren Ausgabepreis abverlangen.

Tenderverfahren
Bisweilen werden Anleihen im Tenderverfahren aufgelegt. Das ist nichts anderes als eine Versteigerung von Anleihen. Der Emittent gibt einen Mindestkaufpreis oder eine Mindestmenge vor und Banken und Anleger müssen Gebote für den Kaufpreis abgeben, um die Anleihe erwerben zu können. Da bei diesem Verfahren nur Großanleger mitmischen können, ist das Tenderverfahren für Privatanleger kaum von Bedeutung. Üblicherweise ersteigert einen Bank einen Teilbetrag der Anleihe und verkauft die einzelnen Anleihestücke am Schalter an ihre Kunden weiter.

Der Börsenhandel
Nach der Ausgabe der Anleihe stellen die Emittenten einen Antrag auf Zulassung die neuen Anleihe zum Börsenhandel. Üblicherweise wird der Antrag wenige Wochen nach der Emission entsprochen. Die Anleihe kann dann jederzeit über die Rentenbörse wieder verkauft werden. Die meisten inländischen Anleihen und Euro Auslandsanleihen werden im amtlichen Handel an der Börse notiert. Die Spielregeln für Kauf und Verkauf und die Ermittlung der Preise werden dem Oberhaus des Börsenhandels von der Börsenaufsicht und vom Gesetzgeber streng kontrolliert.

Amtlicher Handel
Alle zum amtlichen Handel zugelassenen Anleihen müssen einem Verkaufsprospekt ( Börsenzulassungsprospekt ) genannt vorlegen. Darin müssen sämtliche Informationen über den Emittenten und die Anleihe enthalten sein, die notwenig sind, um das Wertpapier rechtlich und wirtschaftlich zutreffend beurteilen zu können. Es gibt aber auch Ausnahmen: Für deutsche Staatsanleihen oder Anleihen, bei denen der Staat oder ein Bundesland die Haftung übernimmt, muss kein Prospekt erstellt werden. Für die meisten Anleihen im amtlichen Handel wird börsentäglich nur ein Kurs ermittelt, zum dem dann alle Aufträge ausgeführt werden.

Kassakurs
Diesen amtlich festgestellten Einheitskurs bezeichnet man auch als Kassakurs. Zum Kassakurs werden alle Geschäfte unter 1 Million Euro Nominalwert abgewickelt. Die meisten Privatanleger kaufen daher zum Kassakurs. Größere Aufträge können auch zu variablen Kursen abgewickelt werden. In diesen Fällen notiert der Kursmakler die Preise fortlaufend für jedes zustande gekommene Geschäft.

Geregelter Markt
Freizügiger geht es im geregelten Markt zu. Die Zulassungsvoraussetzungen sind lockerer. der Emittent muss zwar ebenfalls einen Unternehmensbericht vorlegen, der jedoch nicht so umfangreich wie das Prospekt im amtlichen Handel ist. Dennoch werden im geregelten Markt keine Mini Emissionen gehandelt. Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme in den Handel ist ein Emissionsvolumen im Nominalwert von mindestens 500000 Euro.

Freiverkehr
Noch zwangsloser geht es im Freiverkehr an der Börse zu, in dem vornehmlich kleinere Emissionen ausländischer Schuldner gehandelt werden. Für den Anleihehandel haben die beiden letztgenannten Börsenteilmärkte aber nur geringe Bedeutung. Knapp 6 Prozent des deutschen Anleihehandels werden in diesen beiden Märkten angewickelt. Eine wesentlich größere Rolle spielt dagegen der Freiverkehr außerhalb der Börse. beispielsweise werden hier die Anleihen in der Zeit zwischen Ausgabe und Börseneinführung gehandelt. Auch der vorbörsliche und nachbörsliche Handel mit Anleihen wird hier abgewickelt, wobei die Geschäfte per Telefon und Computer geschlossen werden. Auch der Anleihehandel zwischen den einzelnen Banken findet vorwiegend im  ausserbörslichen Handel statt.

Geldkurs Briefkurs
Im Freiverkehr gibt es keine amtliche Kursfeststellung. Die Preise werden vielmehr als Spannen zwischen Ankauf und Verkaufskurs, auch Geldkurs oder Briefkurs genannt ermittelt. Die Abrechnung erfolgt auf Nettobasis. Spesen und Provisionen sind also bereits im Kurs enthalten. Anleger können daher nicht erkennen, welche Gebühren berechnet werden werden. Bei Abrechnung auf Nettbasis sind Kursmanipulation oder der Berechnung überhöhter Spesen Tür und Tor geöffnet. Private Anleger sollten diesen Handel daher meiden und auf Ausführung ihrer Kaufaufträge und Verkaufsaufträge im amtlichen Handel bestehen.

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