Die Erstausgabe oder Emission von Anleihen erfolgt grundsätzlich über die Banken, wobei den Emittenten verschiedene Wege offen stehen. Großbanken mit weit verzweigtem Filialnetz bevorzugen Emissionen. Dabei wird die neue Anleihe ohne Zwischenschaltung weiterer Anbieter an den eigenen Bankschaltern zum Kauf angeboten.
Anleiheschuldner Anleihetypen Börsenhandel Bundeswertpapiere Bundesschatzbriefe
Emissionskonsortium
Da nur wenige Kreditinstitute ein so weitreichendes Filialnetz haben, um
großvolumige
Anleihen ( üblich sind Emissionen mit Gesamtumfang von 500000
Euro bis zu mehreren Milliarden Euro ) klein gestückelt allein bei ihrer
Kundschaft unterbringen zu können, schalten die meisten Emittenten zur
Ausgabe ihrer Anleihen ein Emissionskonsortium ein. Das ist ein
Zusammenschluss mehrerer Banken, die sich verpflichten, jeweils einen
Teilbetrag der Anleihe zu übernehmen und ihren Kunden zum Kauf anbieten.
Diese Tätigkeit lassen die Banken vergüten, wobei die Vergütung je nach
Konsortialvertrag entweder dem Emittenten in Rechnung stellen oder dem
Käufer einen höheren Ausgabepreis abverlangen.
Tenderverfahren
Bisweilen werden Anleihen im Tenderverfahren aufgelegt.
Das ist nichts anderes als eine Versteigerung von Anleihen. Der Emittent
gibt einen Mindestkaufpreis oder eine Mindestmenge vor und Banken und
Anleger müssen Gebote für den Kaufpreis abgeben, um die Anleihe erwerben zu
können. Da bei diesem Verfahren nur Großanleger mitmischen können, ist das
Tenderverfahren für Privatanleger kaum von Bedeutung. Üblicherweise
ersteigert einen Bank einen Teilbetrag der Anleihe und verkauft die
einzelnen Anleihestücke am Schalter an ihre Kunden weiter.
|
Der Börsenhandel Amtlicher Handel |
Kassakurs
Diesen amtlich festgestellten Einheitskurs
bezeichnet man auch als Kassakurs. Zum Kassakurs werden alle Geschäfte unter
1 Million Euro Nominalwert abgewickelt. Die meisten Privatanleger kaufen
daher zum Kassakurs. Größere Aufträge können auch zu variablen Kursen
abgewickelt werden. In diesen Fällen notiert der Kursmakler die Preise
fortlaufend für jedes zustande gekommene Geschäft.
Geregelter Markt
Freizügiger geht es im geregelten Markt zu. Die
Zulassungsvoraussetzungen sind lockerer. der Emittent muss zwar ebenfalls
einen Unternehmensbericht vorlegen, der jedoch nicht so umfangreich wie das
Prospekt im amtlichen Handel ist. Dennoch werden im geregelten Markt keine
Mini Emissionen gehandelt. Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme in den
Handel ist ein Emissionsvolumen im Nominalwert von mindestens 500000 Euro.
Freiverkehr
Noch zwangsloser geht es im Freiverkehr an der
Börse zu, in dem
vornehmlich kleinere Emissionen ausländischer Schuldner gehandelt werden.
Für den Anleihehandel haben die beiden letztgenannten Börsenteilmärkte aber
nur geringe Bedeutung. Knapp 6 Prozent des deutschen Anleihehandels werden
in diesen beiden Märkten angewickelt. Eine wesentlich größere Rolle spielt
dagegen der Freiverkehr außerhalb der Börse. beispielsweise werden hier die
Anleihen in der Zeit zwischen Ausgabe und Börseneinführung gehandelt. Auch
der vorbörsliche und nachbörsliche Handel mit Anleihen wird hier
abgewickelt, wobei die Geschäfte per Telefon und Computer geschlossen
werden. Auch der Anleihehandel zwischen den einzelnen Banken findet
vorwiegend im ausserbörslichen Handel statt.
Geldkurs Briefkurs
Im Freiverkehr gibt es keine amtliche Kursfeststellung.
Die Preise werden vielmehr als Spannen zwischen Ankauf und Verkaufskurs,
auch Geldkurs oder Briefkurs genannt ermittelt. Die Abrechnung erfolgt auf
Nettobasis.
Spesen und Provisionen sind also bereits im Kurs enthalten.
Anleger können daher nicht erkennen, welche Gebühren berechnet werden
werden. Bei Abrechnung auf Nettbasis sind Kursmanipulation oder der
Berechnung überhöhter Spesen Tür und Tor geöffnet. Private Anleger sollten
diesen Handel daher meiden und auf Ausführung ihrer Kaufaufträge und
Verkaufsaufträge im amtlichen Handel bestehen.