Ausgegeben werden die Festverzinslichen vom Bund, den Bundesländern und Kommunen sowie der Treuhandanstalt und anderen öffentlichen Sondervermögen. Neben den öffentlichen Haushalten legen darüber hinaus auch Geschäftsbanken, Sparkassen, Hypothekenbanken sowie die Landeszentralbanken und andere Kreditinstitute oder große Industrieunternehmen Anleihen auf.
Anleiheschuldner Anleihetypen Börsenhandel Bundeswertpapiere Bundesschatzbriefe
Die Emittenten finanzieren durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen einen großen Teil ihres mittel- und langfristigen Kredit- oder Investitionsbedarfs. Insbesondere der Kreditwirtschaft dienen die durch Ausgabe von festverzinslichen hereingeholten Gelder zur Finanzierung von Geschäftskrediten oder Hypothekendarlehen. Das Risiko aus diesen Geschäften liegt nicht beim Anleger. Die Emittenten haften mit ihrem Vermögen für pünktliche Zinszahlung und Rückzahlung der Anleihen.
Bundesanleihe, Kommunalobligation und Pfandbriefe
Anleihevarianten
Anleihen werden nach ihren Emittenten unterschieden. Ungefähr 35 Prozent
aller Anleihen stammen von der öffentlichen Hand und werden als
Bundesanleihen oder Länderanleihen auf dem Kurszettel der Rentenbörse
geführt. Rund 65 Prozent stammen von Banken, wobei je nach Bankgruppe
unterschieden werden muss.
Bankschuldverschreibungen
Das sind im engeren Sinn
Anleihen von Banken, Sparkassen,
Regionalbanken, Girozentralen und Hypothekenbanken.
Pfandbriefe
Dieses sind Anleihen von Hypothekenbanken, die durch Eintragung von
grundpfandrechten ( erststellige Hypotheken ) abgesichert sind.
Kommunalobligationen
Das sind Anleihen von privaten Hypothekenbanken oder öffentlich rechtlichen
Banken wie Sparkassen, zur Finanzierung von Kommunaldarlehen oder
anderen öffentlichen Darlehen auferlegt werden wobei die Kommunen oder die
jeweils begünstigten Haushalte für den Anleihebetrag haften.