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Was sind Aktien - Geldanlage in Aktien
Aktien sind verbriefte Beteiligungen am Grundkapital einer Aktiengesellschaft ( AG ) und zählen damit zum Eigenkapital des Unternehmens. Wer eine Aktie kauft, wird daher Miteigentümer der AG. Er übernimmt wie jeder Unternehmer ein finanzielles Risiko und ist am Gewinn und Verlust der Gesellschaft unmittelbar beteiligt. Die Höhe seiner Beteiligung hängt vom Nennwert der jeweiligen Aktie. Das ist der gesetzlich vorgeschriebene Teil Mindestwert in Deutschland.

Egal ob 5 oder 50 Euro Nennwert, Unternehmen geben ihre Aktien zu weit höheren Priesen aus. Denn schon in den Erstausgabepreis einer Aktie fließen Schätzungen über den Gewinn des Unternehmens und seine Geschäftsperspektiven ein. Je höher der Ausgabepreis, desto mehr Geld fließt in die Kassen der AG. Denn nur bei der Erstausgabe ( Emission genannt ), stellt der Anleger sein Kapital dem Unternehmen direkt zur Verfügung. Beim späteren Handel an der Börse wandert das Geld lediglich von Anleger zu Anleger. Es berührt das Unternehmen daher wenig, wenn die Kurse steigen oder Fallen. Lediglich bei Kapitalerhöhungen wird der Börsenkurs für das Unternehmen wieder bedeutsam, denn davon hängt ab, welchen Preis die AG für die Ausgabe neuer Aktien verlangen kann und wieviel Geld dem Unternehmen als zusätzliches Eigenkapital zufließt. Die Anlagedauer ist beim Aktienkauf nicht auf eine bestimmte Laufzeit begrenzt, vielmehr kann der Anleger selber entscheiden, wie lange er die Aktien halten will. Einzige Ausnahme: Im Fall einer Firmenpleite kann sein Engagement unfreiwillig beendet werden.

Beteiligung am Unternehmensgewinn: Dividenden
Während der Käufer von Anleihen dem Unternehmen sein Geld nur leiht und dafür bis zur Rückzahlung Zinsen kassiert, hat der Aktionär keinen Anspruch auf eine feste Verzinsung oder garantierte Rückzahlung des investierten Kapitals. Ihm steht allerdings eine Beteiligung am Unternehmensgewinn in Form einer Dividende zu, vorausgesetzt die Gesellschaft erzielt überhaupt einen Gewinn. Die Höhe dieser jährlichen Ausschüttung ist vom Ertrag der Aktiengesellschaft abhängig. In schlechten Jahren wird das Unternehmen die Dividendenzahlung kürzen oder streichen, in guten Jahren auf jede Aktie einen Gewinnanteil zahlen, wobei allerdings selten der gesamte Bilanzgewinn an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Unternehmen sind berechtigt, bis zu 50 Prozent des Jahresgewinns zu reinvestieren oder den betrieblichen Rücklagen zurückzuführen.

Bardividende und Steuergutschrift
Auch der Fiskus will seinen Anteil vom Gewinn. Auf einbehaltene Gewinne muss die AG Körperschaftssteuer abführen. Werden die Erträge ausgeschüttet, ist der Fiskus bescheidener und kassiert vom Unternehmen nur Körperschaftssteuer auf den Ausschüttungsbetrag.

Allerdings wird auch der Aktionär noch einmal zu Kasse gebeten. Bevor die Dividendengutschrift auf seinem Konto landet, ist Kapitalertragssteuer fällig.  Dieser Satz wird von der Bardividende abgezogen, bevor ihm der Gewinnanteil, in Form der Nettodividende gutgeschrieben wird.

Die Steuerabzüge sind für den Aktionäraber nicht verloren. Er erhält von seiner Bank Bescheinigungen über die Abzugsbeträge, die ihm im Rahmen seiner Steuererklärung angerechnet werden. Unter dem Strich wird daher nur mit dem persönlichen Steuersatz zur Kasse gebeten.

Risikohinweis / Haftungsausschluss
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