Aktiengewinne Spekulationssteuer
Erstaunlich bei den Aktiengewinnen ist, das viel zu viele
bundesdeutsche Bürger über dieses Thema doch nur wenig informiert sind.
Oftmals werden die Gewinne gar nicht in der Steuererklärung aus Unkenntnis
angegeben. Dabei hat der Staat auch selber Schuld, das diesem jährlich viele
Milliarden an Steuern durch die Lappen gehen. Ständige Steueränderungen und nur wenig Aufklärung
sorgen für einen Dschungel an Fragen wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei
Aktiengewinne, kann ich Verluste geltend machen, wie lange ist die
Spekulationsfrist, ist die Aktiendividende steuerfrei und viele andere
Fragen. Durch das typisch komplizierte deutsche Steuersystem gibt ein
Großteil der Deutschen den Gewinn gar nicht in der Einkommensteuererklärung
oder beim Lohnsteuerjahresausgleich an.
Das Finanzamt sieht so etwas natürlich gar nicht gerne und wer erwischt wird, dem blüht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. In der Praxis gelingt das dem Finanzamt allerdings gemessen auf die Anzahl an Aktiendepots in Deutschland nur selten, einen Steuersünder zu erwischen, denn nur bei einem Verdacht auf Hinterziehung hat der Fiskus die Möglichkeit sich Auskünfte bei der Bank einzuholen. Dennoch ist es ratsam, Aktiengewinne immer anzugeben, um unliebsames zu vermeiden. Bei privaten Veräußerungsgeschäften gibt es leider keinen Freibetrag, nur eine Freigrenze von 512 EUR.
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Grundsätzlich gilt: Gewinne aus privaten
Veräußerungsgeschäften dazu rechnen auch Spekulationsgeschäfte sind
steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung eines Wertes
weniger als 12 Monate liegen. Die Höhe der dann zu entrichtenden Steuer
unterliegt dem persönlichen Steuersatz. Beträgt also der individuelle
Steuersatz 30%, dann zahlst man auch auf die erzielten Spekulationsgewinne
30%. Verluste werden dabei gegen die Gewinne in der gleichen Frist
aufgerechnet. Veräußerungen die nach dem Ablauf der 12 Monatsfrist zu
Gewinnen führen sind steuerfrei.
Eine Verrechnung von Verlusten aus solchen Veräußerungsgeschäften mit anderen positiven Einkünften (z.B. Arbeitseinkommen) ist nicht möglich. Man kann nur Gewinne und Verluste aus Spekulationsgeschäften aufrechnen, allerdings nicht unbegrenzt. Ein steuerlicher Rücktrag von Verlusten ist lediglich ins Vorjahr möglich. Wenn man also in 2005 z.B. 50.000 € Gewinn gemacht hat und in 2006 30.000 € Verlust, dann erhält man einen Teil der in 2005 gezahlten Steuer zurück. Wie gesagt, der Verlustrücktrag ist stets nur ins Vorjahr möglich. Ein Verlustvortrag kann dagegen über einen Zeitraum von 10 Jahren erfolgen. Macht man als in 2005 einen Verlust von 30.000 €, dann kann man den mit Spekulationsgewinnen, die in den nächsten 10 Jahren erzielt werden, verrechnen. Das reduziert die Steuerlast. |
Beispielrechnung:
Am 1.1. 2006 werden Aktien im Wert von 10000 € gekauft. Dafür werden bei
der Bank 1% Gebühren (100 €) fällig. Am 30.7.2006 werden diese Aktien für
20000 € verkauft, wieder fallen 1% Gebühren an.
Zu versteuern wären dann: 20000 - 200 -10000 -100= 9700 €.
Ebenfalls sind alle mit der Aktienanlage verbundenen Gebühren wie
Beratungsgebühren, Transaktionskosten, Depotgebühren, Kaufkosten, Provision,
Courtage, Depotführung, Verkaufskosten, Spesen, Börsenmakler usw. voll
abzugsfähig.